Datenschutzerklärung
Datenschutzrechtliche Erklärung über die Verwendung von Videoüberwachungseinrichtungen auf dem Wertstoffsammelzentrum Raketengasse 50 – Heideansiedlung , 2751 Wiener Neustadt
Die Wiener Neustädter Stadtwerke und Kommunal Service GmbH ist Betreiberin des an der Adresse 2751 Wiener Neustadt, Raketengasse 50 – Heideansiedlung errichteten unbemannten Wertstoffsammelzentrums.
Das Wertstoffsammelzentrum wird dergestalt betrieben, dass es Kunden allein durch Verwendung technischer Einrichtungen ermöglicht wird, Zugang zum Zentrum zu erhalten sowie Wiegevorgänge durchzuführen, ohne dass es eines menschlichen Hinzuwirkens der WNSKS bedarf.
Sowohl der Einfahrts- als auch der Ausfahrtsbereich, insbesondere die dort befindlichen Wiegeeinrichtungen, sowie das Areal, auf dem sich die verschiedenen Abfallcontainer befinden, wird durch technische Einrichtungen zur Bildverarbeitung überwacht, konkret durch Videoaufnahmen.
Das gegenständliche Wertstoffsammelzentrum wurde neu errichtet und gibt es derzeit keine vergleichbaren Einrichtungen. Die WNSKS betreibt allerdings bereits seit Jahren Deponien und Wertstoffsammelzentren, welche nicht vollautomatisiert, sondern unter Heranziehung von Dienstnehmern der WNSKS betrieben werden. Im Rahmen des Betriebs letztgenannter Sammelzentren kam es bereits gehäuft zu rechtswidrigen Handlungen durch Kunden, indem versucht wurde, Wiegevorgänge zu manipulieren oder nachträglich die Behauptung der Unrichtigkeit des Wiegevorgangs einzuwenden, zudem wurden Abfälle teils nicht den dafür vorgesehenen Behältern zugeführt oder vorsätzlich unrichtige Abfalleigenschaften angegeben. Derartige rechtswidrige Handlungen konnten großteils durch anwesende Dienstnehmer der WNSKS hintangehalten werden.
Im gegenständlichen Zentrum fehlt diese Möglichkeit. Der Kunde verwendet seine Berechtigungskarte um Zugang zu erhalten, sodann wählt er selbstständig auf einem Display die von ihm einzubringende Abfallart, der Wiegevorgang wird automatisch durchgeführt und das Ergebnis dem Kunden angezeigt, sodann lädt der Kunde selbstständig seine Abfälle in die verschiedenen, konkret gekennzeichneten Container und verlässt das Sammelzentrum wiederum nach Durchführung eines Wiegevorgangs im Ausfahrtsbereich.
Die durch die angebrachten technischen Einrichtungen erstellten Videoaufzeichnungen werden von der WNSKS nach Ablauf von 72 Stunden gelöscht, es sei denn, es kam tatsächlich zu rechtswidrigen Handlungen, die durch Videoaufzeichnungen dokumentiert sind und daher der Strafverfolgung oder der Verfolgung oder Verteidigung der Rechte der WNSKS dienen. Diesfalls werden diese konkreten Ausschnitte bis zur endgültigen Aufklärung und Erledigung dieser Angelegenheit von der WNSKS im Sinne des Art 17 Abs 3 lit e DSGVO aufbewahrt.
Eine Übermittlung der hierdurch erfassten Daten erfolgt nicht, ausgenommen bei Vorliegen rechtswidrigen Verhaltens.
Im Einfahrtsbereich befinden sich den Vorgaben des § 13 DSG 2018 entsprechende Hinweisschilder hinsichtlich der beschriebenen Videoüberwachung.
Die WNSKS hat Datensicherheitsmaßnahmen ergriffen, durch welche der Zugang sowie die nachträgliche Veränderung durch Unbefugte ausgeschlossen ist. Die WNSKS hat für eine von anderen Bereichen der Gesellschaft abgeschlossene Aufbewahrung der Daten Sorge getragen. Zugang zu den Daten hat nur die Geschäftsführung der WNSKS, die Betriebsleitung der Abfallbehandlungsanlage und deren Stellvertretung. Die Daten werden nur in Fällen, in denen ein rechtswidriges Verhalten von Kunden indiziert ist, einer vertieften Kontrolle durch die vorgenannten Personen zugeführt.
Sowohl der Speichervorgang als auch der Löschvorgang und insbesondere eine über die Frist von 72 Stunden hinausgehende Aufbewahrung werden von der WNSKS protokolliert.
Die Zulässigkeit der beschriebenen Verwendung technischer Einrichtungen zur Bildaufzeichnung ergibt sich aus Art 6 Abs 1 lit b und lit f DSGVO iVm § 12 Abs 2 Z 4 DSG 2018. Nach Ansicht der WNSKS besteht im konkreten Fall ein überwiegendes berechtigtes Interesse der WNSKS an der Verwendung der technischen Einrichtungen und damit der Möglichkeit der Feststellung von rechtswidrigem Verhalten durch Kunden. Gefilmt werden alle Bereiche des Wertstoffsammelzentrums, die erfahrungsgemäß besonders anfällig für die Begehung von Rechtswidrigkeiten sind. Nach 72 Stunden werden die Aufnahmen gelöscht. Verhältnismäßigkeit ist nach Ansicht der WNSKS daher gegeben.
Nach Ansicht der WNSKS ist sogar die Rechtsgrundlage des § 12 Abs 3 Z 2 DSG 2018 erfüllt. Das Wertstoffsammelzentrum unterliegt dem Hausrecht der WNSKS und ist als öffentlich zugänglicher Ort anzusehen – Voraussetzung ist lediglich die Verwendung der Servicekarte, die jedermann auf Ansuchen erhalten kann. Aufgrund der in der Vergangenheit an vergleichbaren von der WNSKS betriebenen Orten bereits erfolgten Rechtsverletzungen und der zusätzlichen Gefahrenerhöhung aufgrund des automationsunterstützen Betriebes der Anlage liegt ein besonderes Gefährdungspotential vor, welches die Videoüberwachung rechtfertigt. Gelindere Mittel stehen der WNSKS nicht zur Verfügung.
Eine Datenschutzfolgeabschätzung gemäß Art 35 DSGVO wurde nicht durchgeführt, da ein Ausnahmefall gemäß DSFA-AV (Verordnung der Datenschutzbehörde über die Ausnahmen von der Datenschutz-Folgeabschätzung) vorliegt. Sämtliche Voraussetzungen der dortigen Anlage DSFA-A09 sind erfüllt.
Verantwortlicher für den Datenschutz:
Datenschutzbeauftrager: datenschutz@wnsks.at